Kostenrechnung für ein arbeitsgerichtliches Verfahren
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten und wollen dagegen klagen. Sie beauftragen einen Anwalt für Sie eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Der Gebührenwert wird aus dem Bruttoeinkommen der letzten drei Monate ermittelt (z. B. Bruttoeinkommen 1.500,00 €).
Gebührenrechnung Gegenstandswert: 4.500,00 EUR
1,3 Verfahrensgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3100 VV
354,90 EUR
1,2 Terminsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3104 VV
327,60 EUR
Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV
20,00 EUR
Zwischensumme
702,50 EUR
19 % Umsatzsteuer (MwSt.) aus 702,50 EUR, Nr. 7008 VV RVG
133,48 EUR
Zwischensumme
835,98 EUR
Entstandene Gerichtskosten (entstehen nur ab Kammerverhandlung)
226,00 EUR
Endsumme
1.061,98 EUR
Für Fragen bezüglich Ihres individuellen Anliegens kontaktieren Sie uns bitte.