Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten und wollen dagegen klagen. Sie beauftragen einen Anwalt für Sie eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Der Gebührenwert wird aus dem Bruttoeinkommen der letzten drei Monate ermittelt (z. B. Bruttoeinkommen 1.500,00 €).
Gebührenrechnung
Gegenstandswert: 4.500,00 EUR
1,3 Verfahrensgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3100 VV
1,2 Terminsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3104 VV
Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV
Zwischensumme
19 % Umsatzsteuer (MwSt.) aus 702,50 EUR, Nr. 7008 VV RVG
Zwischensumme
Entstandene Gerichtskosten (entstehen nur ab Kammerverhandlung)
Endsumme
354,90 EUR
327,60 EUR
20,00 EUR
702,50 EUR
133,48 EUR
835,98 EUR
226,00 EUR
1.061,98 EUR
Für Fragen bezüglich Ihres individuellen Anliegens kontaktieren Sie uns bitte.
Der Ehemann arbeitet und bezieht ein Nettoentgelt in Höhe von 1.200,00 €. Die Ehefrau arbeitet ebenfalls und bezieht ein Nettoentgelt von 1.050,00 €. Der Gebührenwert für die Berechnung der Gerichtsgebühren und der anwaltlichen Gebühren beträgt 7.750,00 € (Nettoeinkünfte beider Ehegatten in den letzten drei Monaten + 1.000,00 € für den Versorgungsausgleich).
Kosten für die Scheidung einschließlich Versorgungsausgleich
Gebührenrechnung
Gegenstandswert: 7.750,00 EUR
1,3 Verfahrensgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3100 VV
1,2 Terminsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3104 VV
Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV
Zwischensumme
19 % Umsatzsteuer (MwSt.) aus 1.050,00 EUR, Nr. 7008 VV RVG
Zwischensumme
Entstandene Gerichtskosten
Endsumme
535,60 EUR
494,40 EUR
20,00 EUR
1.050,00 EUR
199,50 EUR
1.249,50 EUR
498,00 EUR
1.747,50 EUR
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Sie erhalten vom Arbeitsamt den Arbeitslosengeldbescheid. Da die Berechnung falsch ist, haben Sie Widerspruch eingelegt, der zurückgewiesen wurde. Sie wollen nunmehr Ihren Anspruch auf ALG vor dem Sozialgericht Berlin einklagen. Für das Klageverfahren entstehen folgende Rechtsanwaltsgebühren (Gerichtskosten entstehen nicht).
Gebührenrechnung
Verfahrensgebühr, § 14 I RVG, Nr. 3102 VV
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 3106 VV
Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV
Zwischensumme
19 % Umsatzsteuer (MwSt.) aus 470,00 EUR, Nr. 7008 VV RVG
Endsumme
250,00 EUR
200,00 EUR
20,00 EUR
470,00 EUR
89,30 EUR
559,30 EUR
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Sie erhalten vom Polizeipräsidenten in Berlin einen Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld in Höhe von 100,00 €. Sie beauftragen den Anwalt, Sie gegenüber der Bußgeldstelle zu vertreten. Für die Vertretung fallen folgende Gebühren an:
Gebührenrechnung im Verwaltungsverfahren
Grundgebühr, § 14 I RVG, Nr. 5100 VV
Verfahrensgebühr, § 14 I RVG, Nr. 5103 VV
Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV
Zwischensumme
19 % Umsatzsteuer (MwSt.) aus 240,00 EUR, Nr. 7008 VV RVG
Zwischensumme
Aktenversendungsgebühr
Endsumme
85,00 EUR
135,00 EUR
20,00 EUR
240,00 EUR
45,60 EUR
285,60 EUR
12,00 EUR
297,60 EUR
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Kanzlei Hohenschönhausen
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ggü. Lindencenter
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Hüte Dich vor Streit,
doch wenn Du in ihm bist,
dann halt´ Dich so, dass sich vor Dir
der Gegner hütet.
Shakespeare (1564 - 1616)