Lexikon

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Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch dokumentiert die mit einem Fahrzeug - meistens speziell Kraftfahrzeug - zurückgelegten Fahrstrecken und den Anlass der Fahrt. Für die Schiff- und Luftfahrt siehe Logbuch bzw. für Seefahrer Seefahrtbuch und für Piloten Flugbuch.

 

Im Fahrtenbuch werden die Informationen Abfahrtsort und -datum, Fahrer, Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt (zurückgelegte Entfernung) und der Zweck der Fahrt eingetragen.

 

Es kann zur Vorlage bei der Polizei, beim Finanzamt oder in Unternehmen dienen.

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Fahruntüchtigkeit

Die Fahruntüchtigkeit bezeichnet die Unfähigkeit eines Fahrzeugführers, ein Fahrzeug zu führen. Sie kann durch Medikamente, Rauchmittel, Verletzungen, Behinderungen und ähnliches bedingt sein. Die Fahruntüchtigkeit ist sowohl im Straßenverkehr, im Eisenbahnverkehr, als auch im Luft- und Schiffsverkehr von Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Bei nahezu allen Verstößen gegen Regelungen ist ein Bußgeld oder eine Geldstrafe fällig. Des Weiteren sind oft Nebenstrafen wie Fahrverbote vorgesehen.

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Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist ein Verbot, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen.

 

Das Fahrverbot kommt in Deutschland in zwei verschiedenen Formen vor.

 

  • Das Fahrverbot nach § 44 StGB ist eine Nebenstrafe, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann, wenn jemand eine Straftat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. Das Fahrverbot kann mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monaten verhängt werden. Es wird mit Rechtskraft des Urteils wirksam. Ab dann ist das Führen eines Kraftfahrzeugs als Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar - auch dann, wenn die Fahrerlaubnis noch nicht in Verwahrung gegeben wurde und sich noch im Besitz des Inhabers befindet. Die Verbotsfrist wird in jedem Fall erst von dem Tag ab berechnet, an dem der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wird. Erfolgt die Abgabe verspätet, verlängert sich also die Verbotsfrist.
  • Ein Fahrverbot mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monaten kann ferner nach § 25 StVG wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit durch die Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren oder durch das Amtsgericht in der Bußgeldentscheidung als Nebenfolge neben einer Geldbuße verhängt werden. Auch hier kann das Fahrverbot mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam werden und führt bei Zuwiderhandlung zur Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In bestimmten Fällen kann allerdings angeordnet werden, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens aber 4 Monate nach Rechtskraft. In diesem Fall kann der Betroffene durch Abgabe des Führerscheins den Zeitpunkt, in dem das Fahrverbot wirksam wird, selbst bestimmen.
  • Regelfahrverbote sieht die Bußgeldkatalogverordnung (§ 4) vor bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 30 km/h und außerorts um mehr als 40 km/h, bei einer zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung zum ersten Verstoß, bei Unterschreiten des Sicherheitsabstandes um weniger als 3/10 des halben Tachowerts bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h, bei Überholen oder Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung, bei Rotlichtverstößen mit Gefährdung oder bei mehr als 1 sec. Rotlicht, bei Kfz-Fahren mit 0,5 o/oo oder mehr Blutalkoholgehalt, bei Führen eines Kfz unter Einfluß berauschender Mittel (zB Drogen) (Stand 12/07).

Zu unterscheiden vom Fahrverbot ist die Entziehung der Fahrerlaubnis, die ausgesprochen wird, wenn jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Auch hier gibt es in Deutschland verschiedene Formen:

  • Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann von der Verwaltungsbehörde nach § 3 und § 4 StVG ausgesprochen werden.
  • Ferner gibt es die Entziehung der Fahrerlaubnis im Rahmen eines Strafverfahrens als Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 69 StGB.

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Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

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Fixgeschäft

Ein Fixgeschäft ist ein Rechtsgeschäft (z.B. Fixkauf), bei dem die Leistung zu einem oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden muss. Dieser Zeitpunkt wird auch Leistungszeit genannt.

 

Die Frage, ob es sich bei einem Rechtsgeschäft um ein Fixgeschäft handelt, spielt insbesondere beim Wegfall der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit (ultra posse nemo obligatur) eine Rolle.

 

Bei dem absoluten Fixgeschäft ist die Leistung derart an eine bestimmte Zeit gebunden, dass sie danach unmöglich wird. Beispiel: Die Pflicht einer Sängerin im Rahmen eines Konzertes aufzutreten. In solchen Fällen ist regelmäßig rechtsgeschäftlich vereinbart, dass die Leistung zum Zeitpunkt des Konzertes und zwar genau zu diesem Zeitpunkt erbracht werden muss. Versäumt die Sängerin das Konzert, ist ihre Pflicht, im Rahmen des Konzertes aufzutreten, unmöglich geworden. Die Pflicht entfällt daher.

 

Beim relativen Fixgeschäft ist für die Leistung zwar eine bestimmte Zeit vereinbart. Die Säumnis des Schuldners führt jedoch nicht zum Wegfall der Leistungspflicht. Beispiel: die Lieferung einer Waschmaschine. Dort wird in der Regel nicht festgelegt, dass die Leistung ausschließlich am jeweils vereinbarten Zeitpunkt erfolgen darf. Sie kann notfalls auch später erfolgen. Der Schuldner gerät allerdings in Verzug, an den wiederum andere Folgen geknüpft sind.

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