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Ein Fahrtenbuch dokumentiert die mit einem Fahrzeug - meistens speziell Kraftfahrzeug - zurückgelegten Fahrstrecken und den Anlass der Fahrt. Für die Schiff- und Luftfahrt siehe Logbuch bzw. für Seefahrer Seefahrtbuch und für Piloten Flugbuch.
Im Fahrtenbuch werden die Informationen Abfahrtsort und -datum, Fahrer, Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt (zurückgelegte Entfernung) und der Zweck der Fahrt eingetragen.
Es kann zur Vorlage bei der Polizei, beim Finanzamt oder in Unternehmen dienen.
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Die Fahruntüchtigkeit bezeichnet die Unfähigkeit eines Fahrzeugführers, ein Fahrzeug zu führen. Sie kann durch Medikamente, Rauchmittel, Verletzungen, Behinderungen und ähnliches bedingt sein. Die Fahruntüchtigkeit ist sowohl im Straßenverkehr, im Eisenbahnverkehr, als auch im Luft- und Schiffsverkehr von Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Bei nahezu allen Verstößen gegen Regelungen ist ein Bußgeld oder eine Geldstrafe fällig. Des Weiteren sind oft Nebenstrafen wie Fahrverbote vorgesehen.
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Ein Fahrverbot ist ein Verbot, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen.
Das Fahrverbot kommt in Deutschland in zwei verschiedenen Formen vor.
Zu unterscheiden vom Fahrverbot ist die Entziehung der Fahrerlaubnis, die ausgesprochen wird, wenn jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Auch hier gibt es in Deutschland verschiedene Formen:
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Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
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Ein Fixgeschäft ist ein Rechtsgeschäft (z.B. Fixkauf), bei dem die Leistung zu einem oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden muss. Dieser Zeitpunkt wird auch Leistungszeit genannt.
Die Frage, ob es sich bei einem Rechtsgeschäft um ein Fixgeschäft handelt, spielt insbesondere beim Wegfall der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit (ultra posse nemo obligatur) eine Rolle.
Bei dem absoluten Fixgeschäft ist die Leistung derart an eine bestimmte Zeit gebunden, dass sie danach unmöglich wird. Beispiel: Die Pflicht einer Sängerin im Rahmen eines Konzertes aufzutreten. In solchen Fällen ist regelmäßig rechtsgeschäftlich vereinbart, dass die Leistung zum Zeitpunkt des Konzertes und zwar genau zu diesem Zeitpunkt erbracht werden muss. Versäumt die Sängerin das Konzert, ist ihre Pflicht, im Rahmen des Konzertes aufzutreten, unmöglich geworden. Die Pflicht entfällt daher.
Beim relativen Fixgeschäft ist für die Leistung zwar eine bestimmte Zeit vereinbart. Die Säumnis des Schuldners führt jedoch nicht zum Wegfall der Leistungspflicht. Beispiel: die Lieferung einer Waschmaschine. Dort wird in der Regel nicht festgelegt, dass die Leistung ausschließlich am jeweils vereinbarten Zeitpunkt erfolgen darf. Sie kann notfalls auch später erfolgen. Der Schuldner gerät allerdings in Verzug, an den wiederum andere Folgen geknüpft sind.
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Hüte Dich vor Streit,
doch wenn Du in ihm bist,
dann halt´ Dich so, dass sich vor Dir
der Gegner hütet.
Shakespeare (1564 - 1616)